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Ist es erlaubt mit Kreide auf öffentlichen Straßen zu malen?

Ja. Kinder dürfen Ihrer Kreativität auf Straßen und Gehwegen freien Lauf lassen. Anders als Graffiti, ist Straßenmalkreide nämlich durch Regen oder Wasser abwaschbar und stellt deshalb keine Sachbeschädigung dar. Kinder sollten jedoch aufpassen, dass sie beim Malen keine Fußgänger behindern und auch nur auf Spielstraßen oder Gehwegen zeichnen. 

Und auch auf privaten Plätzen – Zum Beispiel vor dem Hauseingang eines Mietobjekts – darf gemalt werden. Das Amtsgericht Wiesbaden stellte in seinem Urteil vom 23. 2. 2007 (Az. 93 C 6086/05-17) klar, dass das Malen vor dem Haus zum normalen Mietgebrauch gehört und Vermieter normale Kritzeleien auf dem Gehsteig vor dem Haus dulden müssen.

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